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Die nachfolgend dargestellte Schlosserei soll mit einer BMA mit punktförmigen Meldern und Handfeuermeldern ausgestattet werden.
Wie viele Meldergruppen sind insgesamt mindestens vorzusehen?

Frage 1/5  –  Fragennummer: 334

Antwortauswahl Welche stimmt?
1. 1
2. 2
3. 3
4. 4
Eine 42 m lange, 20 m breite und max. 8 m hohe Halle mit einer Dachneigung von 15° soll mit punktförmigen Rauchmeldern, die in einer Zweimeldungsabhängigkeit Typ B zu schalten sind, überwacht werden.
Wieviel Melder werden mindestens benötigt?

Frage 2/5  –  Fragennummer: 323

Antwortauswahl Welche stimmt?
1. 11
2. 12
3. 15
4. 21
Welche Verbraucher dürfen an die Energieversorgung der BMA angeschlossen werden?

Frage 3/5  –  Fragennummer: 074

Antwortauswahl Richtig/Falsch?
1. Alarmierungseinrichtungen, die einem Teil der EN 54 entsprechen.
2. Heizung für den BMZ-Raum
3. Brandmelder, die einem Teil der EN 54 entsprechen.
4. Not-/Sicherheitsbeleuchtung
Welche Aussage zu Meldegruppen ist richtig?

Frage 4/5  –  Fragennummer: 151

Antwortauswahl Richtig/Falsch?
1. Es können auch mehr als 5 Räume in Meldergruppen zusammengefasst werden, wenn die Bedingungen nach DIN VDE 0833-2 erfüllt sind.
2. Einer Meldergruppe dürfen nur Melder eines Meldebereichs angehören.
3. Für automatische Brandmelder sind eigene Meldergruppen vorzusehen. Diese dürfen nicht mehr als 32 punktförmige automatische Brandmelder enthalten.
4. Meldergruppen dürfen, wenn sie einen Melderbereich unterteilen, nur abgeschaltet werden, wenn der gesamte Meldebereich abgeschaltet wird.
Wie ist der Überwachungsumfang gemäß DIN VDE 0833-2 bei Personengefährdung zu gestalten?

Frage 5/5  –  Fragennummer: 007

Antwortauswahl Richtig/Falsch?
1. Alle Rettungswege, die von gebäudefremden Personen oder Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, benutzt werden, sind in die Überwachung einzubeziehen.
2. Alle Gebäudeteile, in denen sich gebäudefremde Personen oder Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, dauernd oder zeitweise aufhalten, sind flächendeckend in die Überwachung einzubeziehen.
3. Alle Räume mit Brandlasten größer 25 MJ, bezogen auf eine Fläche von 25m², sind in die Überwachung einzubeziehen.
4. Alle Räume, in denen sich gebäudefremde Personen oder Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, dauernd oder zeitweise aufhalten, sowie angrenzende Räume sind in die Überwachung einzubeziehen.
Prüfungsfragen Simulator - DIN 14675
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