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Die Alarmorganisation ist mit dem Betreiber des Gebäudes oder dem Auftraggeber/Betreiber der SAA und den zuständigen Stellen (z. B. Feuerwehr) entsprechend dem Brandschutzkonzept für das Gebäude festzulegen. Was muss die Alarmorganisation mindestens enthalten?

Frage 1/5  –  Fragennummer: 223

Antwortauswahl Richtig/Falsch?
1. Die Alarmorganisation muss das Ersatzteilmanagement für den Störungsfall enthalten.
2. Die Alarmorganisation muss mit dem zuständigen Polizeirevier abgestimmt sein.
3. Die Alarmorganisation muss die notwendige Unterteilung des Gebäudes in Alarmierungsgruppen und deren Zuordnung zu Meldebereichen der BMA enthalten.
4. Die Alarmorganisation muss bei hierarchischen Systemen oder abgesetzten Brandfallsprechstellen Art und Weise der Übergabe zwischen verschiedenen Brandfallsprechstellen enthalten.
Was ist für die Festlegung einer Sicherheitsstufe ausschlaggebend?

Frage 2/5  –  Fragennummer: 186

Antwortauswahl Richtig/Falsch?
1. Die Ortskenntnis der anwesenden Personen.
2. Die Anzahl der minimal und maximal anwesenden Personen.
3. Die Struktur des Gebäudes.
4. Abhängig vom Bundesland.
Welche Baustoffe / Bauteile mit folgender Angabe der Feuerwiderstandsdauer sind "feuerhemmend"?

Frage 3/5  –  Fragennummer: 013

Antwortauswahl Welche stimmt?
1. F 90-A
2. F 30
3. F 60
4. F 120
Dürfen Lautsprecher in eine brandschutztechnisch geforderte F30 Decke eingebaut werden?

Frage 4/5  –  Fragennummer: 135

Antwortauswahl Richtig/Falsch?
1. Mit einer F30 Einhausung.
2. Mit einem Feuertopf.
3. Ohne besondere Maßnahmen.
4. Mit einem Feuertopf welcher eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine bauaufsichtliche Bauartgenehmigung mit der Feuerwiderstandsklasse F30 hat.
Was ist in der Planungsphase bezüglich der Sprachverständlichkeit zu beachten?

Frage 5/5  –  Fragennummer: 275

Antwortauswahl Welche stimmt?
1. Die Sprachverständlichkeit kann während der Planung noch nicht berücksichtigt werden, da die Bauphase viele Änderungen mit sich bringen kann.
2. In der Planungsphase wird die zu erwartende Sprachverständlichkeit der SAA abgeschätzt, damit sie in der Projektierungsphase durch den Errichter mithilfe einer Computersimulation berechnet werden kann.
3. Bei besonders komplizierten akustischen Randbedingungen kann die geforderte Sprachverständlichkeit nach dem STI-Verfahren von mindestens 0,5 geringfügig unterschritten werden, wenn ein qualifizierter Fachplaner zum Beispiel durch Computersimulation nachweist, dass mit verfügbarer Technik kein besseres Ergebnis zu erzielen ist.
4. Bei besonders komplizierten akustischen Randbedingungen, wie zum Beispiel langer Nachhallzeit, kann die geforderte Sprachverständlichkeit nach dem STI-Verfahren von mindestens 0,5 unterschritten werden, wenn ein qualifizierter Hersteller zum Beispiel durch Computersimulation nachweist, dass mit verfügbarer Technik kein besseres Ergebnis zu erzielen ist.
Prüfungsfragen Simulator - DIN 14675
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